Walther Präzision Produktpalette

Pressemitteilungen

1. Definition
2. Ursprung der ATEX-Richtlinie
3. ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU
4. Unsere Lösung


1. Definition

Die Bezeichnung ATEX steht für ATmosphères Explosibles (explosionsfähige Atmosphären).
Die Europäischen Union erließ die ATEX-Richtlinie, um einen größtmöglichen Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Menschen in explosionsfähigen Umgebungen zu schaffen.

Die Direktive umfasst zwei EG/EU-Richtlinien, die Richtlinie 2014/34/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen, und die Richtlinie 1999/92/EG über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer in explosionsfähigen Bereichen.

Quelle: Europäische Richtlinien zum Explosionsschutz und die Umsetzung in deutsches Recht. Der Artikel 114 entspricht dem früheren Artikel 95, Artikel 153 dem früheren Artikel 137 des EG-Vertrags.


2. Ursprung der ATEX-Richtlinie

Bereits 1994 erste Richtlinie 94/9/EG in der Europäischen Union erlassen.
Diese wurde in Deutschland im Jahre 1996 in das nationale Gerätesicherheitsgesetz umgewandelt.

Durch das neue Konzept der Europäischen Union (New Approach) mussten viele der bereits erlassenen Richtlinien geändert werden.
 
So musste auch die bereits vorhandene Richtlinie 94/9/EG an das neue Konzept angepasst werden, so dass die Europäische Union am 26.02.2014 die Richtlinie 2014/34/EU veröffentlichte.
 
Gleichzeitig wurde die vorhandene Richtlinie zurückgezogen.
Ebenso musste die Richtlinie 2014/34/EU ins nationale Gesetzt umgewandelt werden. Dies geschah am 06.01.2016 als 11. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzverordnung).


3. ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU

Um die Verbesserung des Gesundheitsschutzes sowie die Sicherheit der Arbeitnehmer zu erreichen, wurde in der Richtlinie 2014/34/EU folgender Anwendungsbereich festgelegt:

• Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
• Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen für den Einsatz außerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen, die jedoch im Hinblick auf Explosionsrisiken für den sicheren Betrieb von Geräten und Schutzsystemen erforderlich sind oder dazu beitragen
• Komponenten, die zum Einbau in die in genannten Geräte und Schutzsysteme vorgesehen sind.

Die Begriffsbestimmungen der einzelnen Produkte können Sie in der Richtlinie 2014/34/EU unter dem Artikel 2 nachlesen.


4. Unsere Lösung

WALTHER-Schnellkupplungssysteme erfüllen diese ATEX-Richtlinien in der Ausführung „EX“ (Zone 1, 2, 20 und 21 Gerätegruppe II, Gerätekategorie 2G (Gase und Dämpfe) 2D (Stäube)). Alle ATEX-konformen Schnellkupplungssysteme werden von uns entsprechend der CE-Kennzeichnungspflicht gekennzeichnet. Bei Lieferung ATEX-konformer Produkte legen wir die entsprechende Konformitätserklärung bei. Auf Anforderung senden wir diese Konformitätserklärung direkt zu.


ACHTUNG:
Vor Installation stets die Betriebsanleitung und Beipack-Informationen beachten!